BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Ahrweiler

Satzung mit Kassen- und Beitragsordnung

Satzung

§ 1 Name und Organisation
§ 2 Grundsätze und Ziele
§ 3 Sitz des Kreisverbandes
§ 4 Ortsverbände und Arbeitsgruppen
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Organe
§ 7 Mitgliederversammlung des Kreisverbandes
§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes
§ 9 Geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand
§ 10 Ordnungsmaßnahmen
§ 11 Abschluss von Rechtsgeschäften
§ 12 Haftung und Schulden

Kassen- und Beitragsordnung

§ 1 Finanzordnung
§ 2 Beiträge
§ 3 Kostenerstattungen
§ 4 Anforderung von Mitteln durch die Ortsverbände

Satzung

§ 1 Name und Organisation

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Ahrweiler ist ein Kreisverband im Landesverband Rheinland-Pfalz der Bundespartei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“.

§ 2 Grundsätze und Ziele

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben eine ökologisch fundierte Gesellschaft im Rahmen des Grundgesetzes an. Sie sind konfessionell unabhängig. Unverzichtbarer Grundsatz der Partei ist es, für höchstmöglichen Lebensschutz unter den Leitlinien: ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei zum Wohle der Allgemeinheit zu wirken.
Tätigkeitsbereich des Kreisverbandes ist der Landkreis Ahrweiler.

§ 3 Sitz des Kreisverbandes

Ist nichts anderes bestimmt, ist der Sitz des Kreisverbandes Ahrweiler die Kreisstadt. Der geschäftsführende Vorstand kann mit einfacher Stimmenmehrheit die Verlegung des Sitzes innerhalb des Kreises Ahrweiler beschließen.

§ 4 Ortsverbände und Arbeitsgruppen
(1) Ortsverbände

Mitglieder des Kreisverbandes Ahrweiler können bei Bedarf Ortsverbände gründen. Hierzu sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes genehmigt die Gründung mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Mitgliedschaft in mehreren Ortsverbänden gleichzeitig ist nicht möglich.
Für die Ortsverbände ist die Satzung des Kreisverbandes Ahrweiler sowie dessen Kassen- und Beitragsordnung maßgeblich.

(2) Arbeitsgruppen

Zur politisch inhaltlichen Arbeit sowie zu organisatorischen Zwecken können sich Arbeitsgruppen bilden, wenn die Mitgliederversammlung ihre Anerkennung mit einfacher Mehrheit befürwortet.
Die Arbeitsgruppen sind angehalten, mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung über ihre Arbeit zu berichten.
Öffentliche Erklärungen im Namen der Partei können die Arbeitsgruppen nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands abgeben.

§ 5 Mitgliedschaft
(1) Aufnahme

Mitglied des Kreisverbandes können natürliche Personen werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind und ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Zugehörigkeit zu einer anderen Partei ist nicht zulässig. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Kreisverbandes mit einfacher Mehrheit.
Gegen eine Zurückweisung kann der/die Bewerber*in bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Einspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der/Die Antragsteller*in ist anzuhören. Die Zurückweisung durch den geschäftsführenden Vorstand ist dem/der Bewerber*in gegenüber schriftlich zu begründen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums gegenüber der antragstellenden Person. Bei der Annahme durch den geschäftsführenden Vorstand beginnt die Mitgliedschaft mit dem Datum der Beitrittserklärung.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2) Austritt

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand des Kreisverbandes.

(3) Ausschluss

Ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erhebliche Grundsätze bzw. die Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das auszuschließende Mitglied hat hier ein Anhörungsrecht.

Außerdem bleibt ihm die Anrufung des Schiedsgerichtes des Landesverbandes gemäß § 4, Absatz 2 der Landessatzung unbenommen.

§ 6 Organe

Die Organe des Kreisverbandes sind die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes, der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung des Kreisverbandes

Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes (kurz KMV) besteht aus den ordnungsgemäß geladenen und erschienenen Mitgliedern. Der geschäftsführende Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen verkürzt werden.

Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes kann auch virtuell durchgeführt werden, z.B. als Videokonferenz.

Die Mitgliederversammlung soll monatlich einmal, mindestens aber einmal jährlich einberufen werden. Jedes ordnungsgemäß eingeladene und erschienene Mitglied hat eine Stimme. Der geschäftsführende Vorstand hat auch dann eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies mindestens 10 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
Anträge zur Tagesordnung sollen spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden. Danach eingereichte Anträge zur Tagesordnung gelten als Dringlichkeitsanträge. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Annahme. Anträge können von jedem stimmberechtigten Mitglied gestellt werden.

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  1. Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
  2. Wahl der Kassenprüfer*innen
  3. Beschlussfassung über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten von  grundsätzlicher Bedeutung (Programm und Satzung sowie deren Änderung, Anträge von Mitgliedern, Beitragshöhe, Aufstellung von Delegierten und Wahlkandidaten)
  4. Entgegennahme von Rechenschaftsberichten und Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes.
  5. Beschlussfassung über die Auflösung des Kreisverbandes.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über Programme und Satzung sowie über die Auflösung des Kreisverbandes erfordern eine 2/3-Mehrheit und können nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags gefasst werden. Der geschäftsführende Vorstand und die Kassenprüfer*innen werden für zwei Jahre gewählt. Vorstandswahlen erfolgen geheim und in getrennten Wahlvorgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, so ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl. Die Beschlüsse, der Verlauf und der Inhalt der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und durch den geschäftsführenden Vorstand zu beurkunden.

§ 9 Geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand
Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

  • einem/r Vorsitzenden und einem/r Stellvertreter*in oder
    zwei gleichberechtigten Sprecher*innen,
  • dem/der Geschäftsführer*in und
  • dem/der Schatzmeister*in sowie
  • bis zu drei Beisitzer*innen.

Sie vertreten den Kreisverband nach innen und außen.
Der geschäftsführende Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.

Neben dem/der Schatzmeister*in kann der Vorstand einem weiteren Vorstandsmitglied die Zugangsvollmacht zur Kasse und der Mitgliederverwaltung übertragen. Der/die Schatzmeister*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchführung. Er/Sie ist gegenüber der KMV und dem geschäftsführenden Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstandssitzungen sind offen für alle Mitglieder.

Misstrauensanträge gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern sind nur auf Mitgliederversammlungen zulässig. Vorstandsmitglieder können auf Mitgliederversammlungen jederzeit mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten abgewählt werden, jedoch nicht auf Grund eines Dringlichkeitsantrags.

Der geschäftsführende Vorstand ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Schriftliche Erklärungen des geschäftsführenden Vorstandes bedürfen der Einstimmigkeit.

Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über Ausgaben für Anschaffungen und regelmäßige Veranstaltungen (KMV, politische Aktionen usw.), die im von der KMV genehmigten Haushaltsplan gedeckt sind.

Übersteigen Anschaffungskosten im Einzelfall die Summe von 300 €, ist der Gesamtvorstand zu informieren.

Bei außergewöhnlichen Ausgaben für Anschaffungen und Kosten für Veranstaltungen, die nicht vom Haushaltsplan gedeckt sind, muss die KMV, bei zeitlicher Knappheit der Gesamtvorstand seine Zustimmung mit einfacher Mehrheit geben.

Die Überprüfung der Kassenführung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung zu wählende Kassenprüfer*innen. Wiederwahl ist zulässig.

Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand hat beratende Funktion und dient der Repräsentation der Ortsverbände im Kreisverband. Er besteht aus

  • dem geschäftsführenden Vorstand
  • höchstens soviel Beisitzer*innen wie es Ortsverbände im Kreisverband gibt und
  • der/dem Fraktionsvorsitzende*n der Kreistagsfraktion und
  • einer*m Vertreter*in der GRÜNEN Jugend im Kreis Ahrweiler.

Unabhängig von der Zugehörigkeit der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands zu den Ortsverbänden entsendet jeder Ortsverband ein Mitglied in den Gesamtvorstand.

§ 10 Ordnungsmaßnahmen

Gegen Mitglieder sind folgende Ordnungsmaßnahmen durch die Mitgliederversammlung zulässig:
1. Verwarnung
2. Amtsenthebung
3. Ausschluss

Es gelten die Sofortmaßnahmen des Parteiengesetzes.

§ 11 Abschluss von Rechtsgeschäften

Rechtsgeschäfte für den Kreisverband darf nur der geschäftsführende Vorstand abschließen.

§ 12 Haftung und Schulden

Für Schulden haftet der Kreisverband gemäß § 54 BGB nur in Höhe seines Vermögens. Diese Beschränkung muss in alle Verträge, die der geschäftsführende Vorstand mit Dritten abschließt, aufgenommen werden.

Einstimmig beschlossen und mit gleichem Datum in Kraft getreten am 9. Juni 1983 auf einer Kreismitgliederversammlung in Bad Neuenahr-AhrweilerÜberarbeitet am 10.01.2001 auf einer KMV in der Bahnhofsgaststätte in Bad Neuenahr.

Geschlechtsneutraler Text beschlossen mit 14 Ja-Stimmen,
Änderung § 9 beschlossen mit 12 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen
Mit Datum der KMV in Kraft getreten.

Geändert am 16. Mai 2010 mit 17 Ja-Stimmen ohne Enthaltung.
Änderungen in §§ 5 bis 9

Geändert am 16.08.2013 auf einer KMV im Hotel Krupp in Bad Neuenahr.
Mit 13 Ja-Stimmen ohne Enthaltung
Änderung in § 8 „Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.“

Geändert am 13.03.2019 auf einer KMV im Hotel Krupp in Bad Neuenahr
Änderungen in § 9 Gesamtvorstand einstimmig beschlossen

Geändert am 17.06.2019 auf einer KMV im Hotel Krupp in Bad Neuenahr
Änderungen in § 9 Zusammensetzung geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand einstimmig beschlossen

Änderungen einstimmig beschlossen am 19.03.2021 auf einer digitalen KMV mit anschließender Briefwahl (Auszählung am 10.04.2021)

Redaktionelle Änderungen, Ergänzung „digitale KMV“, Klarstellung KV / OV und Abgrenzung geschäftsführender Vorstand / Gesamtvorstand, Ergänzung Arbeitsgruppen


Kassen- und Beitragsordnung

§ 1 Finanzordnung

Es gilt die vom Landesfinanzrat erlassene Finanzordnung für Kreis- und Ortsverbände. Ergänzend dazu gelten die nachfolgenden Regelungen.

§ 2 Beiträge

Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes bestimmt die Höhe der Beiträge. Diese sind auf das Konto des Kreisverbandes einzuzahlen. Der/die Kreisschatzmeister*in überwacht die pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

Durch Beschluss vom 03.02.2017 werden die Beiträge wie folgt festgesetzt:
Mindestbeitrag: 10,00 € monatlich
Ermäßigter Beitrag: 5,00 € monatlich

Der ermäßigte Beitrag gilt auf Antrag für Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, Empfänger*innen von ALG II und Sozialgeld nach SGB II sowie Empfänger*innen von Sozialhilfe nach SGB XII.
In Härtefällen kann auch eine darüber hinaus gehende Ermäßigung oder eine befristete Freistellung von der Beitragszahlung nach der Entscheidung des geschäftsführenden Vorstands erfolgen.

Mitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen über sechs Monate im Rückstand sind, werden nach erfolgter Zahlungserinnerung und Mahnung bei weiterer Nichtbegleichung der Rückstände (gemäß Satzung § 5) ausgeschlossen.

Bankverbindung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Ahrweiler
IBAN: DE28 5776 1591 0524 3976 00
BIC: GENODED1BNA
Volksbank RheinAhrEifel eG

§ 3 Kostenerstattungen

Anträge auf Kostenerstattungen müssen mit Originalbelegen bei dem/der Schatzmeister*in eingereicht werden. Darlehen dürfen nur von der KMV genehmigt werden. Anträge auf Erstattung sind zeitnah nach Entstehen der Kosten bei der/dem Kreisschatzmeister*in vorzulegen.

Es gelten folgende Einzelbestimmungen:

  1. Geschäftsführender Vorstand:
    Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhalten eine Erstattung ihrer Ausgaben (Porto, Telefon, Kopien, Briefpapier, etc.). Ein Einzelnachweis der Ausgaben ist erforderlich.
  2.  Ortsverbandsvorstände:
    Die Ortsverbandsvorstände erhalten eine Sachkostenerstattung nach Einzelnachweis. Die Ausgaben sind pro Fall im Vorfeld vom geschäftsführenden Vorstand zu genehmigen.
  3. Delegierte:
    Nehmen Mitglieder des Kreisverbandes Ahrweiler an einer Sitzung von Gremien der Landes- oder Bundespartei (LDV, BDK, KVK, LFR etc.) teil, können sie auf Antrag ihre Reisekosten entsprechend des gültigen Bundes-Reisekostengesetzes vom Kreisverband erstattet bekommen. Dies gilt für von der Mitgliederversammlung bzw. dem geschäftsführenden Vorstand ordnungsgemäß delegierte Mitglieder.
  4. Mitglieder:
    Kosten für die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind nicht erstattungsfähig.

    Reisekosten für Arbeitssitzungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Bundes- oder Landespartei können auf Antrag (nach PKW-Kilometerangabe oder Vorlage des Fahrscheins) erstattet werden, wobei die Mitglieder angehalten werden, in Anbetracht der Kassenlage ihre Kosten per Verzicht dem Kreisverband zu spenden.

§ 4 Anforderung von Mitteln durch die Ortsverbände

Die Ortsverbände können bei Bedarf Mittel im Rahmen der im Haushaltsplan zugeteilten Höchstbeträge bei dem/der Kreisschatzmeister*in anfordern. Darüber hinausgehende Beträge sind vom geschäftsführenden Vorstand im voraus zu genehmigen.

geändert am:
12.02.85, 16.12.93, 18.02.94, 12.06.96 , 10.01.2001, 03.02.2006, 23.11.2008, 19.03.2021 / 10.04. 2021