Bürgernah, transparent und gut ausgestattet

Frage des DGB Kreisverband Ahrweiler/Region Koblenz: „Die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei, sind im Kreis Ahrweiler für eine Fläche von knapp 800 Quadratkilometern mit ca. 130.000 Einwohner/innen zuständig. Unter dem Kostendruck der vergangenen Jahre steht derzeit nur ein Mindestmaß an polizeilichen Einsatzkräften zur Verfügung.
Wie bewerten Sie persönlich die polizeiliche Präsenz in der Fläche?“
Unsere GRÜNE Antwort: „Durch Pensionierungen reduziert sich die Zahl der Polizist*innen und kann so schnell nicht mit Nachwuchskräften, die zudem eine 3-jährige Ausbildung durchlaufen müssen aufgestockt werden. Landesweit fehlen 1800 Vollzeitkräfte, davon 700 bei der Schutzpolizei, 700 in der Verwaltung, bei der Kriminalpolizei 400. Ebenfalls unter dem Kostendruck leidet die Qualität der Ausstattung. Eine Parteifreundin aus der Verbandsgemeinde Altenahr berichtete mir, lt. Aussage eines Polizisten lasse das Material sehr zu wünschen übrig. Sie würden schon seit über einem halben Jahr auf neue Dienstwagen warten, sie kommen nicht. An den alten Wagen würde jedoch nichts mehr repariert. Als Beispiel fügte er an, dass am Mannschaftsbus schon seit Monaten die Blauleuchte defekt sei. Es darf nicht sein, dass die Dienststellen personell und materiell an der Untergrenze arbeiten. Der städtische und ländliche Raum braucht eine flächendeckend gut aufgestellte Polizei, die den fließenden Verkehr und vor allem rund um den Nürburgring die Verursacher von Motorrad- und Verkehrslärm ausreichend und effektiv überwachen kann. Großveranstaltungen am Nürburgring und z.B.Weinfeste binden Personal, das dann an anderer Stelle fehlt.“

DGB: „Ist unter den genannten Aspekten eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten?“
Unsere GRÜNE Antwort: „Den Medien war zu entnehmen, dass trotz Personalmangel eine wirksame Strafverfolgung möglich ist, dies aber unter großer Belastung Weniger. Es gibt deutlich weniger Wohnungseinbrüche, allerdings haben sich die Straftaten verlagert z.B. in Richtung „Enkeltrick“, dies wohl geschuldet den Pandemieauflagen.“

DGB: „Welche Maßnahmen wollen Sie (gegebenenfalls) ergreifen, um die Situation zu verbessern?“
Unsere GRÜNE Antwort: „In erster Linie müssen der Polizei deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über die Online-Wache der Polizei können von zuhause aus digital Strafanzeigen erstattet werden, dies entlastet die Polizeidienststellen. Der Frauenanteil bei der Polizei ist zu steigern, die Vereinbarkeit von Familie und Polizeiberuf zu verbessern. Polizeiarbeit zeichnet sich durch lange Arbeitszeiten, unvorhersehbare Einsätze, die Arbeit im Wechselschichtdienst und lange Fahrtstrecken in der Aus-und Fortbildung aus. Wir GRÜNE streben den mobilen Arbeitsplatz an, damit die Sacharbeit nach einem Polizeieinsatz auch von zu Hause erledigt werden kann. Ebenso unterstützten wir flexible Modelle der Kinderbetreuung für Dienststellen. Auch die wegen des Projekts „Gesünder arbeiten in der Polizei (GAP)“ geänderten Wechselschichtdienstmodelle wollen wir optimieren.“

Geschwindigkeitsmessungen, verkehrsberuhigten Dorfzentren und Innenstädte

Frage der ADFC-Ortsgruppe Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Wie stehen Sie zu der Forderung, in innerörtlichen Straßen Tempo 30 zur Erhöhung der Sicherheiten für Fußgänger und Radfahrer einzuführen?“
Unsere GRÜNE Antwort: „Mit Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften schaffen wir bessere Rahmenbedingungen und mehr Sicherheit für alle, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, ob für den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad, für den Weg zum Einkaufen oder in der Freizeit für Einheimische und Gäste. Aber auch für kurze Strecken im Dorf lässt man das Auto dann lieber stehen, kann man sich sicher auf den Straßen bewegen. Und die Maßnahme ist kostengünstig, es braucht nur neue Verkehrsschilder.

Seit April 2020 führt die StVO so genannte Fahrradzonen ein, analog zu den bekannten Tempo-30-Zonen, aber mit eigenem Verkehrsschild. Hier gelten dann die Regeln wie in Fahrradstraßen: Radfahrende haben Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren. Die Ausweisung einer Fahrradzone erlaubt unverändert den Autoverkehr, dieser muss nur den Vorrang des Radverkehrs beachten. Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen hier fahren. Die Straßenverkehrsbehörden werden Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen können. Davon sollten wir im Kreis Ahrweiler reichlich Gebrauch machen.“