Landesjagdverordnung: sachlich bleiben

Der Grüne Kreisverband Ahrweiler appelliert an die Kreisjägerschaft, zu einer sachlichen Diskussion über die Novelle des Landesjagdgesetzes zurückzukehren. So behauptet der Kreisjagdverband, dass im Kreis Ahrweiler „über 600 Tiere (Rehwild, Rotwild, Muffel)“ verhungert seien. Zumindest bei den vorgelegten und untersuchten toten Rotwildkälbern kam das Landesuntersuchungsamt zu anderen Ergebnissen: Das Gutachten belegt eindeutig, dass die Mägen der verendeten Tiere voll waren, und zwar nicht nur mit Nahrung, sondern auch mit Parasiten, die zum Tod des Tieres beigetragen haben. Das Tier sei demnach nicht verhungert, sondern unter Umständen an den Folgen des zu großen Tierbestandes verendet, können sich Parasiten doch unter engen Platzverhältnissen am besten ausbreiten.

Zu einer sachlichen Debatte gehört auch das richtige Zitieren der Gegenseite. Ein falsch zugeordnetes und völlig aus der Luft gegriffenes Zitat musste bereits von der Kampagnenseite der Kreisjäger entfernt werden. Wir erwarten, dass diese Korrektur auch auf der Petitionsseite des Verbandes vorgenommen wird.

An dieser Stelle sei auch auf eine Pressemitteilung des Landesjagdverbands (LJV) vom 26. Juni verwiesen: Auch diese bittet alle Konfliktparteien, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Gleichzeitig macht der Landesverband darauf aufmerksam, dass „die Anpassung des Rotwildbestands an die vorhandene Lebensraumkapazität sowie eine biologisch sinnvolle Alters- und Geschlechterstruktur (…) in den Hauptvorkommensgebieten des Rotwilds im Kreis Ahrweiler bisher in keiner Weise gerecht wurde.“ Mit anderen Worten: Es gibt zu viel Rotwild im Kreis, und das liegt in der Verantwortung der Kreisjäger.

Auch die Kampagne findet anscheinend nicht die Zustimmung des Landesverbandes: „Der LJV lehnt einseitige, parteienbezogene Kampagnen in seiner lokalen, regionalen oder landesweiten Verbandsarbeit ebenso ab wie personenbezogene Angriffe in PR-Aktionen oder Anzeigen. Bedauerlicherweise würdigt die Initiative der Kreisgruppe Ahrweiler nicht die erzielten Verhandlungsergebnisse des LJV mit der Landesregierung. Denn im Rahmen intensiver Diskussionen konnte zum Beispiel bereits im Frühjahr erreicht werden, dass die ursprünglich im Entwurf der Landesjagdverordnung vorgesehene, tierschutzwidrige und rechtlich problematische Aufhebung der Schonzeit außerhalb der Hochwildbewirtschaftungsbezirke wieder zurückgenommen wurde.“ Damit ist eine weitere Behauptung der Kreisjäger, das Land würde sie zwingen auf trächtiges Wild zu schießen, längst Makulatur.

Es bleibt festzuhalten, dass von den Anschuldigungen nichts übrig bleibt. Besonders peinlich ist das für die fachfremden Politiker von FWG und FDP, die offensichtlich auf einen Zug aufgesprungen sind, dessen Ziel und Fracht sie nicht kennen.