Fahrgastrechte im Ahrkreis

Ausflüchte und VertröstungenMangelhafte Verkehrsleistungen bleiben folgenlos

Kommt im Kreis Ahrweiler ein Bus zu spät oder gar nicht, ist er nicht korrekt beschildert oder gibt es sonstige Mängel in der Verkehrsbedienung – all dies bleibt weiterhin folgenlos. Erneut fand ein Vorstoß der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag keine Mehrheit, für solche Fälle im Interesse der Fahrgäste Strafgelder festzusetzen. Je nach Schwere des Mangels hätten die bedienenden Verkehrsunternehmen dann zukünftig in die Tasche greifen und zahlen müssen.

wolfgang_klein„Auch in den kommenden Jahren bleibt dem Kreis bei noch so berechtigten Kundenbeschwerden nur der pflichtgemäß erhobene Zeigefinger. Wirklich durchsetzen kann er weder Pünktlichkeit der Busse noch andere Qualitätsstandards. Für einen verantwortlichem Träger des öffentlichen Nahverkehrs ist das entschieden zu wenig“, bedauert Fraktionssprecher Wolfgang Schlagwein. „Selbst erhebliche Verspätungen oder der komplette Ausfall eines Busses bleiben folgenlos. Für unsere Nachbarlandkreise sind solche Strafgelder im Interesse der Fahrgäste dagegen bereits übliche Praxis.“

Auch dieser Hinweis auf die Nachbarn half im Ahrweiler Kreistag wenig. Schlagwein nimmt dies zum Anlaß, auf die inzwischen unendliche Geschichte der „Vertröstungen und Ausflüchte“ hinzuweisen. „Seit Jahren mahnen wir immer wieder Konventionalstrafen zur Qualitätssicherung an. So etwa in der Kreistagssitzung im Dezember 2003, also vor nun fast 11 Jahren. Damals wie heute erhalten entsprechende Anträge alleine die Stimmen der Grünen.“

Plakat hier zum Zug kommenAuch die mangelnden Informationen an den Bushaltestellen sei leider ein altes Thema. Etwa in der Sitzung der Arbeitsgruppe ÖPNV des Kreistages im Mai 2010: „Im Rahmen von Erhebungen des VRM wird immer wieder festgestellt, dass Haltestellen in einem schlechten Zustand sind oder Linienausschilderungen am Bus fehlen. Es wird festgehalten, dass in einem Jahr ein Sachstandsbericht zu dem Thema Ausstattung von Haltestellen und Linienausschilderung erfolgen soll“, entnimmt Schlagwein der damaligen Sitzungsniederschrift.

„Der Sachstandsbericht fehlt bis heute. Es blieb auch hier bei der Vertröstung ‚auf später’. Fahrgastrechte und Kundenfreundlichkeit bleiben derweil weiter auf der Strecke. In gewisser Weise zeigt sich der Ahrkreis auf seine Weise sogar konsequent: Wer keine Vorstellungen von seinem ÖPNV hat, braucht auch keine Instrumente, sie durchzusetzen“, so die Grünen.