Noch immer kein Plan für die Energiewende

Windräder Weibern (Foto: Albert Dietz)
Dieses Bild zeigt den Windpark Weibern-Rieden. 9 dieser Windräder stehen in der Gemeinde Weibern und damit im Kreis Ahrweiler. Andere Windenergienanlagen gibt es im Kreis Ahrweiler leider nicht. (Foto: Albert Dietz)

Die Präsentation der Verwaltung zum „Stand der Windenergie im Kreisgebiet“ bei der Kreistagssitzung am 02.10. zeigte einmal mehr: Die Windkraft hat bis heute im Kreis Ahrweiler nie die Chance erhalten, richtig in Schwung zu kommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Ahrweiler fordern deshalb nach wie vor mehr Engagement und aktive Unterstützung durch die Verwaltung.

Vor fast zehn Jahren formulierte der Kreis Ahrweiler das ehrgeizige Ziel, im Jahr 2030 zumindest bilanziell sämtlichen Strom aus erneuerbaren Quellen zu decken. Um das zu erreichen, reicht es jedoch nicht aus, darauf zu hoffen, dass andere handeln. Faktisch stammen aktuell im Kreis Ahrweiler nur 10 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Damit ist der Kreis Ahrweiler Schlusslicht in Rheinland-Pfalz. Um auch die restlichen 90 % des Stroms aus regenerativen Quellen zu beziehen, bleiben noch 9 Jahre. Deshalb muss die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde nun ihren Ermessenspielraum besser nutzen und endlich die Belange des Klimaschutzes stärker einfließen lassen, fordern die GRÜNEN im Kreis Ahrweiler.

„Wir werden uns mit diesem Thema auch im Arbeitskreis für Umwelt-, Klima- und Naturschutz auseinandersetzen, um auch dort Lösungen voranzutreiben, die Naturschutz und Erneuerbare Energien zusammenbringen. Denn: Wer will, findet Lösungen. Wer nicht will, findet Gründe“, ist sich die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Ahrweiler sicher.

Man muss sich nicht weit vom Kreis Ahrweiler entfernen, um an den vielen Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz zu erkennen: Der Bau solcher Anlagen ist machbar. Die zahlreichen, in der Sitzung am 02.10. von der Kreisverwaltung angeführten Hindernisse sind also offenbar überwindbar. Sie kaschieren vielmehr den fehlenden Willen der zuständigen Verwaltung und den bis zur Kommunalwahl 2019 fehlenden Willen der politischen Mehrheit.

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