Grüne lehnen Kurpark-Bebauung in der jetzt geplanten Form ab

Kurpark und Trinkhalle Bad Bodendorf. Gerd H. Schöf/AW-Wiki
Kurpark und Trinkhalle Bad Bodendorf. Gerd H. Schöf/AW-Wiki


Bürgerinnen und Bürger haben noch bis 3. Februar die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen einzureichen

Noch bis zum Freitag, 3. Februar, läuft die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs für den Kurpark Bad Bodendorf. Dieser Plan entspricht im Wesentlichen dem Anfang 2019 vorgestellten Vorhaben. Bereits damals hat der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen öffentlich Stellung bezogen. Unter dem Eindruck der Flut 2021 ist es jedoch unverständlich, dass die damals vorgestellte Planung nun fast unverändert umgesetzt werden soll. Die hier beplanten Flächen befinden sich überwiegend in dem von der SGD Nord als Überschwemmungsgebiet festgelegten Bereich. Die geplante massive Bebauung würde bei einem neuerlichen Hochwasser zu erheblichen zusätzlichen Rückstaueffekten führen. Dadurch entstehen bei Hochwasser zusätzliche Risiken für die Anwohner des östlichen Bereichs der Josef-Hardt-Allee und des Heinrich-Lersch-Weges. Der vorgesehene Baukörper drängt Wassermassen aber auch in Richtung Norden ab, also in den Bereich Goldguldenweg, Schubertstraße, Pastor-Fey-Straße, Schiller- und Bäderstraße. Diese Straßenzüge wurden beim Hochwasser von 2021 ebenfalls bis zu zwei Meter überflutet.

Die nun vorgesehene Kurpark-Bebauung kann dazu führen, dass dieser Bereich bei einem neuerlichen Hochwasser noch höher überflutet wird als vor eineinhalb Jahren. Deshalb dürfen die Auswirkungen der Flut vom 14. und 15. Juli 2021 bei der Bauleitplanung für den Kurpark nicht ignoriert werden. Eine Ausweisung der Tiefgarage als Retentionsraum käme dem sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“ gleich. Die entstehenden Volumen sind bei einem Hochwasser wie 2021 innerhalb weniger Minuten gefüllt und würden den Rückstaueffekt durch die vorgesehenen Baukörper in keiner Weise ausgleichen. Das geplante Bauvorhaben gefährdet deshalb andere Anlagen und Grundstücke. Deshalb ist er gemäß §31 LWG (2) abzulehnen.

Nach §31 (2) LWG dürfen durch neue Baumaßnahmen in festgelegten Überschwemmungsgebieten keine Hochwasserschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Da die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen Ahr erst im Jahr 2023 beginnt und eine endgültige Bewertung, wo und in welchem Umfang welche Grundstücke dafür benötigt werden, frühestens Ende 2024 vorliegen wird, muss eine Entscheidung über die Bebauung im Kurpark auch aus diesem Grund derzeit unterbleiben. Denn wenn bei einer unsicheren Faktenlage eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Schutz der Bevölkerung Vorrang haben. In der Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers und dem Schutz der Anlieger ist der vorgelegte Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Eine neue Bewertung und Offenlage kann frühestens nach Vorlage eines Hochwasserschutzkonzeptes Ahr und dessen Umsetzung für den Bereich Kurpark Bad Bodendorf erfolgen.

Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen, der im Rahmen der Offenlegung eine entsprechende Stellungnahme eingereicht hat, empfiehlt insbesondere allen Anliegern, die in Zukunft von einem Hochwasser betroffen sein könnten, ebenfalls Stellungnahmen einzureichen. Weitere Infos dazu unter …

Ortsverband Stadt Sinzig Bündnis 90/Die Grünen, Ruth Pütz (Vorsitzende) und Hardy Rehmann (Vorsitzender)

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