Gleichberechtigung auch in der Kommunalpolitik leben

Der Frauenanteil bei den GRÜNEN im Kreis Ahrweiler beträgt 44 %. Viele weibliche Parteimitglieder kandidieren bei der Kommunalwahl 2024 für einen oder mehrere Räte im Kreis – unter anderem auch fast alle der auf dem Foto versammelten Frauen.
Der Frauenanteil bei den GRÜNEN im Kreis Ahrweiler beträgt 44 %. Viele weibliche Parteimitglieder kandidieren bei der Kommunalwahl 2024 für einen oder mehrere Räte im Kreis – unter anderem auch fast alle der auf dem Foto versammelten Frauen.

GRÜNE im Kreis Ahrweiler zum Internationalen Frauentag
Landesweit stellen in diesen Tagen die Parteien und Wählergruppen ihre Listen für die Kommunalwahl 2024 auf. Vor diesem Hintergrund freuen sich die GRÜNEN im Kreis Ahrweiler anlässlich des Internationalen Frauentags am 08. März besonders, dass sie bisher bei ihren Listen im Landkreis nahezu 50 % der Plätze mit Frauen besetzen konnten. Auf diese Weise fördern sie die Geschlechtergerechtigkeit und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Kommunalpolitik.

Die GRÜNEN im Kreis Ahrweiler haben ein klares Ziel für die kommunale Ratsarbeit: „Wir streben eine angemessene Vertretung von Frauen in den Gremien an. Angesichts der Tatsache, dass Frauen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, sollen sie auch in den kommunalen Gremien und Verwaltungen entsprechend repräsentiert sein“, betonen die Sprecherinnen Claudia Schmitz und Verena Örenbas.

Bei ihren Wahlversammlungen im Kreis haben die GRÜNEN das partei-interne Frauenstatut berücksichtigt und erzielten so bei den bis Anfang März aufgestellten Listen über alle Kommunen einen Frauenanteil von fast 50 %. Damit heben sie sich deutlich von anderen Parteien und Wählergruppen ab und setzen ein klares Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit auf der politischen Bühne.

Bezüglich der Mitarbeit in kommunalen Räten begrüßen die GRÜNEN im Kreis Ahrweiler eine Neuerung aus dem vergangenen Jahr: Mitte 2023 verankerte der rheinland-pfälzische Landtag im Kommunalwahlgesetz, dass „notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Ausübung des Ehrenamts oder der ehrenamtlichen Tätigkeit gesondert erstattet werden.“ Weil sich nach wie vor meistens die Mütter bzw. Töchter um die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen kümmern, eröffnet diese Regelung vielen Frauen mehr Möglichkeiten zur Mitarbeit in kommunalpolitischen Gremien.

Darüber hinaus strebt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft auf allen Ebenen an. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, Lohngerechtigkeit, gleiche Berufschancen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Menschen sind dabei wichtige Teilaspekte. Dazu gehört eine faire Verteilung der Einkommen, der Sorgearbeit und eben auch der Einflussmöglichkeiten.

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