GRÜNE fordern konkrete Gesetzesänderungen im Umgang mit überschwemmungsgefährdeten Siedlungen

Marienthal/Ahr nach der Flut (Foto: Albert Dietz)
Albert Dietz | Marienthal / Ahr nach der Flut (Foto: Albert Dietz)

Anlässlich des 5. Jahrestages der Flutkatastrophe im Ahrtal fordert der Kreisverband Ahrweiler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Umgang mit überschwemmungsgefährdeten Siedlungen konkrete Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, um Menschenleben und Infrastruktur dauerhaft besser zu schützen. Der Kreisverband Ahrweiler begrüßt außerdem den aktuellen Vorstoß der Landrät*innen der Landkreise Euskirchen, Ahrweiler und Vulkaneifel für eine Anpassung des Wiederaufbaufonds.

Fünf Jahre sind vergangen seit der verheerenden Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal. Beim Wiederaufbau ist vieles gut gelungen, doch es bleiben zahlreiche Themenfelder, in denen bisher (zu) wenig getan wurde. Dazu gehört insbesondere der Wiederaufbau in überschwemmungsgefährdeten Siedlungen. Expert*innen warnen davor, dass mit der Erderwärmung ein Starkregen in den Dimensionen von 2021 in jedem Fall wieder zu erwarten ist. Alle im Ahrtal wissen das. Die Frage ist nur: Wann?

Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes
Die GRÜNEN im Kreis Ahrweiler plädieren daher im Sinne einer künftigen Schadensvermeidung für die sofortige Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes. Dort sind derzeit Ausnahmen formuliert, die das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ermöglichen. Angesichts der Folgen für Menschen, Sachgüter und Infrastruktur fordern wir daher konkret die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, § 78 Abs. 2, Ziffer 1 und 2 in der Art, dass Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unter keinen Umständen mehr erlaubt wird. Eine solche Regelung würde zudem wertvolle Retentionsflächen schützen, die für den natürlichen Hochwasserschutz unverzichtbar sind und so die öffentliche Hand langfristig finanziell entlasten. Diese Entscheidung müsste auf Bundesebene getroffen werden.

Pflicht zur Elementarversicherung für alle Gebäude
Außerdem sollte eine bundesweite Pflicht zur Elementarversicherung für alle Gebäude eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass nach einer Katastrophe die Betroffenen nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Die entsprechende Forderung der GRÜNEN im Bundestag unterstützt der Kreisverband Ahrweiler ausdrücklich.

Reform des Wiederaufbaufonds
Viele der 2021 stark überfluteten Gebäude wurden wieder aufgebaut, obwohl sie bei einem nächsten ähnlichen Starkregen vermutlich wieder bedroht sein werden. Dies ist wahrscheinlich der größte Fehler, der bisher im Wiederaufbau passierte. Das ist kein Zufall, denn ein zentrales Hindernis beim bisherigen Wiederaufbau war die finanzielle Struktur: Da Versicherungspolicen und die Regelungen des Wiederaufbaufonds nur Sanierungen im bestehenden Gebäude abdecken, waren Umsiedlungen in sichere Gebiete aufgrund der Kosten für Neubauten und Grundstücke nahezu nirgends möglich.

Wir fordern daher eine Anpassung des Wiederaufbaufonds derart, dass Umsiedlungen finanziell ermöglicht werden und Betroffene nicht gezwungen sind, aus rein ökonomischen Gründen in gefährdeten Zonen zu bleiben. Flankiert werden muss dies durch ein umfassendes Hilfe-Paket, das sowohl Beratung als auch konkrete Projektunterstützung bietet.

Konsequent entsiegeln und Retentionsräume schaffen
Die Städte und Gemeinden müssen darüber hinaus den Fokus auf eine konsequente Entsiegelung und das Schaffen von Retentionsräumen legen, um die Wasseraufnahmekapazität massiv zu erhöhen. Als ideale Organisation für die übergeordnete Koordination solcher Maßnahmen sehen wir den Gewässerzweckverband an. Zudem müssen die Orte nach dem „Schwammstadt“-Konzept so umgebaut werden, dass Regenwasser lokal gespeichert und verzögert abgegeben wird. Dazu sollten Kommunen Flächen und Gebäude entlang der Ahr und der Bäche im Überschwemmungsgebiet erwerben, um diese gezielt zu entsiegeln. Gleichzeitig bedarf es einer klaren Ausweisung sicherer Bauflächen außerhalb der Überschwemmungsgebiete.

Zweckbindung des Wiederaufbaufonds des Bundes anpassen
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert ein enges und koordiniertes Zusammenwirken von Kommunen, Land und Bund, unterstützt durch die entsprechenden finanziellen Mittel und klaren gesetzlichen Vorgaben. In diesem Zusammenhang sollte auch die Zweckbindung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Wiederaufbaufonds des Bundes) erweitert werden, so dass dadurch Personalkosten und Kosten für den Bau präventiver Maßnahmen des Hochwasserschutzes – insbesondere die viel diskutierten Regenrückhaltebecken – gedeckt werden können. Derzeit steht die Bundesregierung dem Vorschlag leider ablehnend gegenüber. Der Kreisverband Ahrweiler begrüßt in diesem Zusammenhang den aktuellen Vorstoß der Landrät*innen der Landkreise Euskirchen, Ahrweiler und Vulkaneifel, die Bundesregierung zu einer Erweiterung der Verwendungszwecke zu bewegen.