Fütterung von Schalenwild 2013-09-132013-09-18 Mit großflächigen Anzeigen machen zur Zeit Jäger aus dem Kreis Ahrweiler und Mayen-Koblenz massiv Stimmung gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung. Der Vorwurf, Ministerin Ulrike Höfken ließe durch Weisungen vorsätzlich Wildtiere verhungern, ist völlig haltlos. In der vergangenen Winterperiode wurden von Ministerin Ulrike Höfken weder in allgemeiner Form noch im speziellen Fall des Landkreises Ahrweiler Anweisungen gegeben, Anträge auf Fütterung von Schalenwild in keinem Fall zu genehmigen. Die hohe Rotwalddichte im Kesselinger Tal begünstigt die Durchseuchung der Population mit Endoparasiten, stresst die Tiere enorm durch den Kampf um Ressourcen und führt im Endergebnis zu einer kranken und geschwächten Population mit einer hohen Mortalitätsrate. Erhöhte Fallwildzahlen, wie im vergangenen Winter aufgetreten, sind hiervon die Folge. Eine Absenkung der Rotwilddichte kann das Problem lösen. Die Hege der Tiere in verträglichen Dichten ist aktiver Tierschutz. Bei der Gabe von Futtermitteln an Wild ist zu bedenken, dass es sich an den Fütterungen konzentriert, es dadurch zu vielen zusätzlichen direkten und indirekten Kontakten kommt und der Austausch von Krankheitserregern sowie Neuinfektionen noch gesunder Tiere – vorallem über eine Verkotung der Futterplätze – gefördert wird. Im Übrigen wurden von Seiten der Jägerschaft im Zeitraum Ende Januar bis Ende März insgesamt fünf verendet aufgefundene Rotwildkälber an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zur Feststellung der Todesursache gebracht. Drei der Tiere stammten aus dem Kreis Ahrweiler, zwei aus dem Kreis Mainz-Bingen. Alle Tiere waren stark abgemagert, hatten jedoch einen gut gefüllten Pansen. Die Tiere waren aber dermaßen stark von Würmern befallen, die im Körper als „Nahrungskonkurrent“ agieren und zusätzlich die betroffenen Organe wie zum Beispiel Lunge und Darm schädigen. Ein starker Endoparasitenbefall führt trotz Nahrungsaufnahme zu einer Abmagerung, die weitere Krankheiten begünstigt und im schlimmsten Fall den Tod zur Folge hat. Für ein Verhungern, aufgrund fehlender Nahrung, gibt es in den vorliegenden Fällen keine Hinweise. Ebenso wurden alle Anträge auf Fütterung kurzfristig positiv beschieden. Die derzeit in Rheinland-Pfalz geltenden Rechtsvorschriften zur Fütterung des Schalenwildes sind tierschutzgerecht. Allein die Hege überhöhter Schalenwildbestände rechtfertigt keine Fütterung von Rot-, Schwarz- und Rehwild. Vielmehr sind die tatsächlichen Bestände an die gegebenen natürlichen Lebensbedingungen und die berechtigten Interessen der ordnungsgemäßen Landnutzung an der Vermeidung von Wildschäden anzupassen. Für weitergehende Informationen und Fakten zu dieser Thematik steht das Regionalbüro Nicole Müller-Orth gerne zur Verfügung. Pressemitteilung Regionalbüro Nicole Müller-Orth, MdL (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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