Grüne fordern Rückzahlung der Landesförderung für Bademanteltunnel

1601320_10202020258241523_159106911_nWirtschaftsministerium reagiert schnell

Vorerst zufrieden äußert sich Wolfgang Schlagwein, Sprecher der Grünen-Fraktion im Stadtrat, zur Reaktion des Mainzer Wirtschaftsministeriums, das gestern Abend die Einleitung eines Verfahrens zur Rückforderung der an die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr gezahlten Landesförderung für den sogenannten Bademanteltunnel verkündet hat. Im Namen der Grünen Fraktion hatte sich Schlagwein zuvor mit einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Lemke gewandt und angesichts der Schließung der Ahrthermen die Rückzahlung der Fördermittel gefordert. Die Reaktion aus dem Ministerium kam noch am gleichen Tag. Mit über zwei Millionen Euro hatte die frühere Landesregierung die unterirdische Verbindung zwischen Ahrthermen, Steigenberger Hotel und historischem Badehaus gefördert.

„Spätestens mit der nun verkündeten Absicht des Vorstandes der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr, in Kürze mit dem ‚Rückbau’ der Ahrthermen zu beginnen, führe an der Einleitung der Rückforderung des Zuschusses kein Weg vorbei. Übrigens haben wir die Sinnhaftigkeit dieses Tunnels und des damit verbundenen Landeszuschusses schon 2009 erheblich in Zweifel gezogen“, erinnert Schlagwein und fordert eine Neuwidmung zugunsten sinnvoller öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen des Heilbades Bad Neuenahr, sofern der Vorstand der Aktiengesellschaft bei seinen Entscheidungen bleibt. Damit gehen Die Grünen im Stadtrat über die reine Rückforderung hinaus noch einen Schritt weiter.

„Bei einer Rückzahlung allein darf es dann nicht bleiben. Die Landesmittel müssen in der Stadt bleiben.“ So eine öffentliche Infrastrukturmaßnahme könnte, so Schlagwein, in einer entsprechenden neuen Konstellation auch die Modernisierung der Ahrthermen selbst sein. Immerhin habe der hektische Schließungs-Aktionismus der Aktiengesellschaft die Bedeutung der Badelandschaft für die Stadt mehr als deutlich gemacht.

„Keinesfalls aber kann ein Unternehmen Fördermittel einkassieren, um wenig später die geförderte Einrichtung zu schließen oder gar abzureißen. Nach grüner Überzeugung gebietet schon die Finanzlage des Landes, die Verwendung knapper Fördermittel auch im Nachhinein auf wirksame und rechtmäßige Verwendung im Sinne des Förderzweckes zu überprüfen.“

„Weder die Beauftragung eines Gutachtens zum Erhaltungsstand der Ahrthermen durch die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler als Basis von Kaufverhandlungen noch ein städtisches Zuschussangebot zum einstweiligen Weiterbetrieb der Badelandschaft konnten diese Entwicklung verhindern. Auch im Rahmen ihrer Minderheitsbeteiligung an der AGBN wird die Stadt weiterhin nichts unversucht lassen insbesondere Abrissmaßnahmen zu verhindern. Mit nur einer von neun Stimmen im Aufsichtsrat lässt ihr das Unternehmensrecht allerdings nur begrenzte Möglichkeiten“, betont Schlagwein.

Siehe auch:

Artikel der Rhein-Zeitung vom 22.01.2014

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