Stellungnahme Ortsumgehung Esch-Holzweiler

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Esch – Holzweiler im Zuge der Kreisstraße Nr. 35 (K 35) von Bau-km ca. 0+080 bis Bau-km ca. 3+500 in den Gemarkungen Gelsdorf, Holzweiler, Vettelhoven und Dernau

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. Verfahren geben wir folgende Stellungnahme ab:

Laut Raumordnungsentscheid der damaligen Bezirksregierung Koblenz geht es bei dem Vorhaben einer Ortsumgehung Esch-Holzweiler vom Dezember 1995 um „drei Varianten zur Entlastung der genannten Ortslagen“.

Bereits in ihrer Stellungnahme vom 29.06.95 sieht die Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald „die Erreichbarkeit der Orte des mittleren Ahrtales über das funktionale Straßennetz, zu dem die K34/35 nicht gehören, sichergestellt“. Inzwischen wurde die Ortsumgehung Altenahr nach einer Bauzeit von 10 Jahren und über 90 Mio Euro Kosten für den Verkehr freigegeben und das funktionale Straßennetz damit weiter vervollständigt. Das Ahrtal ist nun sowohl von Osten (über die Umgehung Ahrweiler) wie von Westen (über Altenahr) mit leistungsfähigen Straßenneubauten an das überregionale Straßennetz und insbesondere den Raum Köln/Bonn angebunden.

Weiterhin wurde in den vergangenen Jahren auch durch den mehrmaligen Ausbau des Bedienungsangebotes der Ahrtalbahn die Verkehrsverbindung nach Bonn weiter verbessert (u.a. umsteigefreie stündliche Verbindung nach Bonn seit 2001, Taktverdichtung an den Wochenenden bis Dernau seit 2015). Die dem Raumordnungsentscheid 1995 zugrunde liegenden Verkehrszählungen sind durch diese Entwicklungen völlig überholt und seitdem nicht aktualisiert worden. In einer Pressemitteilung in der Rhein-Zeitung vom 14.2.2015 wird Landrat Dr. Pföhler nun zitiert, „über eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Esch hinaus wollen wir (Hervorh. vom Verf.) außerdem die Verkehrserschließung im mittleren Ahrtal wesentlich verbessern.“

Wer immer mit „wir“ gemeint sein mag: Dies ist nicht die Auffassung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und steht auch nicht in Übereinstimmung mit den Grundlagen des damaligen Raumordnungsentscheides zur Entlastung der Ortsdurchfahrt. Und für die Verbesserung der Verkehrserschließung des mittleren Ahrtals ist das anstehende Vorhaben nicht erforderlich. Im Ergebnishaushalt des Landkreis Ahrweiler addiert sich ein in den vergangenen Jahren aufgelaufenes Defizit in Höhe von über 16 Mio Euro, wobei für das Haushaltsjahr 2009 bereits ein Defizit von rund 1,9 Mio Euro gegen das Eigenkapital gebucht werden musste. Das mittelfristige Erhaltungsprogramm für den Bestand der Kreisstraßen auf Basis der Zustandserfassung durch den Landesbetrieb Mobilität weist einen anstehenden Gesamtaufwand von ca. 28 Mio Euro aus. Kreditaufnahmen sind dem Landkreis gem. Genehmigungsschreiben der ADD nur unter einem Ausnahmetatbestand gem. VV zu § 103 GemO gestattet.

Unter diesen Voraussetzungen ist über die reine Investitionslast hinaus eine weitere Ausweitung der zukünftigen Unterhaltungslast durch die geplante zusätzliche Trassenlänge im Verhältnis zu ihrem Nutzen und den schon im Raumordnungsverfahren erwarteten Umweltschäden nicht zu vertreten.

Wolfgang Schlagwein – Mehr von Wolfgang Schlagwein

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