Von der Baulandausweisung zur kommunalen Wohnungspolitik 2018-08-162018-10-02 Traum vom Eigenheim? Das Eigenheim fürs Auto steht schon mal, der Rest ist erstmal nur Bodenplatte (gesehen auf Rügen). 5 Punkte für eine nachhaltige Wohnraumversorgung Traum vom Eigenheim? Das Eigenheim fürs Auto steht schon mal, der Rest ist erstmal nur Bodenplatte (gesehen auf Rügen). Die klassische Angebotspolitik einer Baulandausweisung auf der grünen Wiese reicht nicht mehr aus, eine angemessene Versorgung mit Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Die andauernde Steigerung der Bodenpreise, aber auch nicht beliebig vermehrbare Flächen erfordern die Weiterentwicklung zur kommunalen Wohnungspolitik, die auch das Wohnen im Bestand in den Blick nimmt, alternative Wohnformen berücksichtigt und nachhaltige, flächensparende und flächeneffiziente Bauweisen fördert. Die Stadt kann die Herausforderungen einer sozial gerechten Wohnraumversorgung und eines klimagerechten Bauens nur bewältigen, wenn sie dazu die Vielfalt der verfügbaren Instrumente nutzt. Konkret schlagen Bündnis 90/Die Grünen dazu folgende Maßnahmen vor: Um Grund und Boden als öffentliches Gut in der Hoheit der Stadt zu halten, werden städtische Grundstücke insbesondere für Wohnungsbau grundsätzlich nur noch über Erbpacht vergeben. Zur Begrenzung des leistungslosen Gewinns und der Bodenpreissteigerung entwickelt die Stadt zukünftiges Wohnbauland auf privaten Flächen grundsätzlich über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§ 165ff BaugB) Um Baukosten zu senken und flächensparendes Bauen zu unterstützen, fördert die Stadt ein Pilotprojekt zum gemeinschaftlichen Bauen („Baugruppen“/ „Wohncluster“ mit gemeinschaftlich genutzten Räumen) durch einen Zuschuss und/oder durch das Bereitstellen städtischer Grundstücke in Erbpacht. Um Eigeninitiative zu stärken, fördert die Stadt ein Pilotprojekt in der Organisationsform einer Genossenschaft durch einen Zuschuss oder das Bereitstellen städtischer Grundstücke in Erbpacht. Vorhaben gem. Ziffer 3 und 4 können verknüpft werden und sollen zudem Kriterien Nachhaltigen Bauens erfüllen. Es wird ein regelmäßiges Monitoring des Immobilienmarktes in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit ökonomischen, städtebaulichen und sozialstrukturellen Indikatoren und einem jährlichen Bericht an den Stadtrat eingerichtet. In diesem Rahmen wird auch die Voruntersuchung („Prüfung der Rechtsgrundlagen“) gem. § 172 und § 22 BauGB für Bad Neuenahr vom Januar 2015 aktualisiert mit dem Ziel, für ausgewählte Verdachtsgebiete eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erlassen. B90/Die Grünen im Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Ratssitzung am 20. August 2018
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