Grüne stellen Fragen zur Luftbelastung im Heilbad

Schadstoffquelle: Autoverkehr im Heilbad
26.09.2018
Deutscher Wetterdienst mißt Feinstaub, Stickoxide & Co
„Erleichterung, aber keine Entwarnung“
Spätestens alle 10 Jahre müssen Heilbäder ihre Luftqualität gutachterlich überprüfen lassen. Schadstoffe wie Stickoxide oder Feinstaub dürfen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten. Die letzen Messungen für Bad Neuenahr fanden aber Ende 2005 statt, wie Die Grünen recherchiert hatten.
„Nachdem die amtlichen Gutachten fast 3 Jahren überfällig sind, haben wir nachgefragt“, begründet Fraktionssprecher Wolfgang Schlagwein die Anfrage im Stadtrat.
„Prompt tauchen sie zur gestrigen Ratssitzung jetzt auf. Das nehmen wir zunächst einmal als gutes Zeichen. Die Voraussetzungen für das Prädikat „Heilbad“ sind in Bad Neuenahr nach der gestrigen Pressemitteilung der Heilbad GmbH offenbar weiterhin gegeben. Da sind wir erstmal erleichtert. Aber für Entwarnung gibt es keinen Anlass, wenn der Deutscher Wetterdienst die Stickoxid-Konzentration als deutlich erhöht bezeichnet. Da werden wir uns uns die Messungen und die Ergebnisse im Detail und genau ansehen müssen“, stellt Schlagwein klar.
Die von Stadt und Heilbad GmbH erwartete Verbesserung durch die ‚neue Nordumfahrung’ für Bad Neuenahr beruhige jedenfalls ganz und gar nicht.
„2005 war es die Rathausstrasse als damals neue ‚Nordumfahrung’ , an die sich die Hoffnungen klammerten. An den „deutlich überhöhten Werten“ konnte aber auch sie nichts ändern. Wirklich helfen werden nur umweltfreundliche und attraktive Mobilitätsangebote und KFZ, die für ihre Zulassung weder Betrugssoftware noch Anhebungen der Grenzwerte brauchen. Eine dritte ‚Nordumfahrung, kann es im Tal nämlich nicht mehr geben“, so Schlagwein.
Hier die Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zur Luftqualität im Heilbad im Rahmen von § 33 GemO zu nächsten Ratssitzung:

Im Rahmen der Prädikatisierung von Kurorten und Heilbäder sind periodisch die klimatischen und lufthygienischen Bedingungen zu überprüfen. Die Voraussetzungen der bioklimatischen Beurteilung sind längstens alle 10 Jahre, die periodische Überprüfung der Luftqualität ist „alle 5 bzw. 10 Jahre“ gefordert (siehe Begriffsbestimmungen einschl. Prädikatisierungsvoraussetzungen  von Heilbädern und Kurorten, Deutscher Tourismusverband e.V. und Deutscher Heilbäderverband e.V. 2016).

Die Ergebnisse sind in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Für Bad Neuenahr wurde unseres Wissens durch amtliche Gutachten des Deutschen Wetterdienstes zuletzt 2005 eine Beurteilung der Luftqualität und 2006 eine Klimaanalyse und bioklimatische Beurteilung erstellt.

  • Liegen inzwischen neuere Gutachten vor oder sind beauftragt?
  • Wenn nein, was aus welchem Grund fand seither keine weitere Überprüfung durch Gutachten statt? Wann ist in diesem Fall eine Beauftragung vorgesehen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schlagwein

(Fraktionssprecher)

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