Hochwasserschutz Ehlingen im Fokus – GRÜNE Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer vor Ort

Der östliche Straßendamm der A571 um Ehlingen
Der östliche Straßendamm der A571 um Ehlingen

Bad Neuenahr-Ahrweiler In der Flutnacht schoss die Ahr südlich der A571 nach Ehlingen. Der Ort liegt in einer Senke. Verheerend kam dazu, dass der Autobahndamm keinen Durchlass zum Abfluss des gestauten Wassers hat.

Die Arbeitsgruppe 1 um Robert Füllmann beschäftigt sich ununterbrochen mit der Verkehrssituation zwischen Heppingen und Ehlingen. Bis zu vier Meter hoch stand die Ahr im Ort, berichteten die Einheimischen der Bundestagsabgeordneten. Bereits beim Bau der A571 sei der fehlende Durchlass angeprangert worden. Corinna Rüffer war auf Einladung des GRÜNEN Ortsverbandes Bad Neuenahr-Ahrweiler im östlichsten Stadtteil der Kreisstadt, um sich ein Bild von der Verbauung und den dringend notwendigen Maßnahmen zu machen. Aktuell liegen Pläne für eine Rad-Fußweg-Unterführung Richtung Ahr vor, wurde vom Ingenieurbüro Becker vorgetragen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass mit dieser Abflussmöglichkeit das Wasser keine vier Tage im Stadtteil gestanden hätte. Eine zügige Umsetzung der Baupläne im Sinne des Bevölkerungsschutzes ist zwingend erforderlich, waren sich alle einig. In die Senke fließendes Oberflächenwasser muss zügig in die Ahr abfließen können. Und natürlich möchte man aus Ehlingen auch gerne wieder zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder mit dem Fahrrad wieder auf die andere Seite der Autobahn Richtung Ahr gelangen oder umgekehrt von der Ahr in das schöne Winzerdorf.
MdB Corinna Rüffer nimmt die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort mit nach Berlin und wird die Maßnahmenpläne insbesondere den zuständigen Fachabgeordneten vorstellen. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages empfiehlt sie zudem, auch über eine Petition auf die erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen: „Kein anderes Gremium ist so nah dran an dem, was die Menschen beschäftigt. An den Petitionsausschuss können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Vorschlägen zu Gesetzesänderungen oder Beschwerden über Bundesbehörden wenden.“

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