Wiederherstellung der Ahrtalbahn soll zügig vorangehen …

… aber unter Einhaltung notwendiger Regularien

Aufheizung, Gerüchte, Panik: Das schnelle Eingreifen des Kreis Ahrweiler, der Gemeinde Grafschaft und des Ortsvorstehers von Vettelhoven hat einen sofortigen Baustopp ausgelöst. Presse und WDR (u.a. mit Interview von Mathias Heeb von den Grafschafter Grünen) hatten über rätselhafte massive Erdbewegungen berichtet, die weder im Kreis noch in der Gemeinde bekannt bzw. angekündigt waren. Was passiert da?

Wer hat diese Arbeiten beauftragt? Hat das jemand genehmigt? Warum wurde ausgerechnet dieses Gelände ausgesucht?

Hat die seriös geltende Deutsche Bahn als Auftraggeberin auf hochwertigem Ackerboden, auf freier Flur an der L83 zwischen Grafschaft Vettelhoven und Gelsdorf mit dem Bau einer Beton-Recyclinganlage begonnen, ohne im Vorfeld eine Baugenehmigung einzuholen? Diese wäre erforderlich, wenn eine Gewerbefläche im Außenbereich auf landwirtschaftlich genutzter Fläche entstehen soll.

Gab es irgendeine Instanz, die eine Genehmigung erteilt hat? Jeder Häuslebauer muss dafür Sorge tragen, dass sein Bauvorhaben exakt den Vorschriften entspricht, da auch bei kleinster Abweichung Abrissmaßnahmen drohen. Da hat niemand Verständnis für eine nicht genehmigte, unangekündigte Baumaßnahme in dieser Größenordnung.

Schließlich ist das Vorhaben mit einer großen Flächenversiegelung verbunden, sowohl für den Bau der Anlage als auch für voraussichtlich benötigte Zufahrtswege für den damit einher gehenden LKW-Verkehr. Natur- und Immissions- als auch Emissionsschutzbestimmungen müssen berücksichtigt werden. Sowohl die Baumaßnahmen als auch der geplante Betrieb werden zu erheblichen Luftverschmutzungen, Lärmbelästigungen und Bodenschädigungen führen.

War hier tatsächlich keine geeignetere Standortalternative zu finden? Ist das untersucht worden? Welche Gründe gibt es genau für diesen Standort? Diese Gründe müssen transparent gemacht werden und sind dann gegen die entstehende Verwüstung des Geländes abzuwägen, und zwar so, dass auch die Bevölkerung sie akzeptieren kann.

Die Grünen der Gemeinde Grafschaft erwarten, dass – falls die Baumaßnahme rechtens und „alternativlos“ sein sollte – alle im Rahmen des Projekts vorgenommenen Veränderungen, insbesondere die der Bodenbeschaffenheit, garantiert zurückgebaut werden müssen und dass der ursprüngliche Zustand nach Beendigung des Projekts, spätestens nach 3 Jahren, wieder hergestellt wird. Das beträfe sowohl die Fläche der Anlage als auch die der eventuell geschaffenen Zufahrtswege. Hierbei reicht es nicht aus, die vielleicht vorgenommene Asphaltierung aufzureißen, um sie an gleicher Stelle wieder fest zu stampfen, wie es beim Rückbau des Zufahrtweges im Rahmen der Flut hinter Alteheck in Richtung Ahrtal kürzlich geschah.

Wie schon im Generalanzeiger zu lesen, ist die Gemeinde Grafschaft ein kooperativer Partner im Rahmen der Flutproblematik. Regeln von Anstand und Gesetzgebung gilt es jedoch einzuhalten.

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