„Flutkatastrophe“ – Ein Freifahrtschein …

Graben mit eingearbeitetem Asphalt
Graben mit eingearbeitetem Asphalt

…für die Missachtung von Vorschriften?

Haben zuständige Behörden zwei Jahre nach der Flutkatastrophe zu viel Verständnis, wenn Baufirmen Fünfe gerade sein lassen? Oder ist es ein profitgetriebenes Missachten von Vorschriften? Gibt es berechtigte Argumente für ein Missachten der Vorschriften?

Einige Tage nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wurde ein Waldweg von Mayschoss bis zur sog. Römerkreuzung in der Grafschaft nahe der Ortschaft Esch-Alteheck durch das Waldgebiet des Prinzen von Arenberg asphaltiert, um über diese Trasse die Versorgung der im Tal gelegenen Ortschaften zu gewährleisten.

Zwei Jahre danach wird jetzt dieser Asphalt hälftig aufgerissen, um die damals provisorisch verlegte Wasserleitung nun kombiniert mit Glasfaser und Stromkabel regulär zu verlegen. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurden mehrere alte Eichen beschädigt; außerdem entdeckten aufmerksame SpaziergängerInnen, dass die aufgerissene Asphaltschicht in den für die vorgesehene Wasserleitung gezogenen Graben als Schüttung in das Erdreich eingearbeitet wurde. Sie wendeten sich an die Sprecherin der Grafschafter Grünen, Cordula Clausen, und baten sie um die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise.

Frau Clausen konnte nach zahlreichen Telefonaten und Besichtigungen mit dem NABU, mit Angestellten der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), der Abfallbehörde und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) eruieren, dass der eingearbeitete Asphalt angeblich nicht schädlich für das Erdreich, wohl aber zu wertvoll sei, um eingearbeitet zu werden. (Ob eine Probe untersucht wurde, ist nicht geklärt.) Nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschaft -und Abfallgesetzes ist Straßenaufbruch möglichst hochwertig und umweltverträglich wiederzuverwenden. Der aufgebrochene Asphalt müsste also abtransportiert und recycled werde.

Laut SGD Nord wurde die beteiligte Firma angewiesen, sofort im weiteren Verlauf der Arbeiten vorschriftsmäßig vorzugehen. Der Sprecherin der Grünen wurde ein korrekter Ablauf der weiteren Erdarbeiten versichert. Die Bäume wurden, zum Teil nachträglich, mit einem Baumschutz versehen.

Kürzlich stellte Frau Clausen bei einem Spaziergang fest, dass offensichtlich weiterhin der Asphalt eingearbeitet wird. Bei einem erneuten Telefonat mit der SGD Nord wurde ihr gesagt, dass es ja nicht umweltschädlich sei, nach dem Motto: Ist doch nicht so schlimm. Sie könne sich aber an die Abfallbehörde wenden, wenn sie möchte. Diese hatte sie aber schon vorher an die SGD Nord weitergeleitet.

Möchte hier niemand zuständig sein?

Die Sprecherin der Grünen gibt zu bedenken, dass die Verschwendung von Ressourcen nicht nachhaltig und nicht ökologisch vertretbar ist. Es kann bezweifelt werden, dass Asphalt welcher Art auch immer, in der Natur wie hier im Waldboden nicht Flora und Fauna schadet, da grundsätzlich nur noch natürliches und standortgerechtes bzw. entsprechendes Recyclingmaterial oder Erdaushub in einen Waldweg verbaut werden darf. Außerdem zweifelt sie daran, ob zwei Jahre nach der Flutkatastrophe die beauftragte Firma berechtigt ist, die Vorschriften mit Bezug auf die Notsituation zu missachten.

Die Sprecherin der Grünen: „Diese Vorgehensweise erinnert an die von der Deutschen Bahn vorgesehene, laut Presse ohne jegliche Gutachten und Baugenehmigungen angefangene Errichtung einer Recyclinganlage im Rahmen der Erneuerung der Ahrtalbahn zwischen Grafschaft Gelsdorf und Vettelhoven (die Presse berichtete ausführlich).“

Ist das Argument „Flutkatastrophe“ mittlerweile ein Freifahrtschein für eine profitgesteuerte Missachtung von Vorschriften?

Da der „Waldweg“ nach Verlegung der Rohre eine beträchtliche Breite erhält, bestehen Bedenken, dass er in immer höherem Maße für den Autoverkehr genutzt wird. Schon jetzt begegnen den SpaziergängerInnen häufig Autos, die wohl unbefugt und leider sehr schnell unterwegs sind. Die Behörden gaben die Auskunft, dass er weiterhin als Waldweg tituliert bleibe, aber vorübergehend als Ausweichtrasse für den Ahrtalradweg genutzt werde und Poller angebracht würden, um unrechtmäßigen Autoverkehr zu verhindern. Es ist für Flora und Fauna des Waldes und für die SpaziergängerInnen zu wünschen, dass sich die Behörden an diese Aussage halten.

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