Sichere und barrierefreie Wege trotz Baustellen und Umleitungen – eine große Herausforderung für die Kreisstadt

Die Zuwegung zur Unterführung von der Heerstraße kommend

Bad Neuenahr-Ahrweiler 

Gleichberechtigte Mobilität für Bürger:innen und Gäste muss zu allen Zeiten gewährleistet sein. Auch Menschen mit Einschränkungen möchten zum Beispiel die neue Unterführung beim Neuenahrer Bahnhof ungehindert nutzen können. 

Die GRÜNEN der Kreisstadt schauen genau hin, welche Wege im Stadtgebiet aktuell nicht sicher oder barrierefrei sind und somit umgestaltet werden müssen. Bis der Kreisel zwischen Heer- und Landskroner Straße und damit auch der neue Fahrrad- und Gehweg zum nördlichen Zugang der Bahnunterführung gebaut ist wird es noch dauern. Doch schon jetzt muss diese wichtige Verbindung von einer zur anderen Seite der Gleise von allen Menschen genutzt werden können.

Mit dem Rad aus Bad Neuenahr über die Heerstraße kommend fährt man über ein Stück der ehemaligen Straße mit Teerresten zum Radweg auf die andere Seite Richtung Unterführung. Der parallel verlaufende Fußweg hat ebenfalls Stolperkanten und ist zudem teils geschottert. Für Menschen mit Rollatoren ist somit der Zugang zur Unterführung beschwerlich bis unmöglich. Radler:innen aus Heppingen über die Landskroner Straße kommend könnte auf dem ehemaligen Linksabbieger eine Abbiegespur zur Rampe und eine ebenerdige Auffahrt zum Bürgersteig eingeräumt werden. Die Wendekreise der Rampen sind sehr schmal, ein Miteinander von allen Menschen, die sich hier begegnen, ob mit Rollstuhl, Rollator oder Fahrrad schiebend geht nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.

„Sichere Radmobilität geht nur im gleichberechtigten Miteinander mit dem Autoverkehr. Daher sollte der Radweg für gleiches Vorfahrtsrecht in den neuen Kreisel integriert werden“, so Birgit Stupp, Sprecherin des Ortsverbandes von Bündnis 90/Die GRÜNEN. „Wir brauchen ein gleichberechtigtes und achtsames Miteinander aller in unserer Kreisstadt, eine Begegnung auf Augenhöhe von Menschen mit und ohne körperliche, Seh- oder Höreinschränkung, von Kindern und Senioren:innen.“

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