Frage zur Baumaßnahme der Deutschen Bahn

Frage der Grünen in der Gemeinde Grafschaft zur begonnenen Baumaßnahme der Deutschen Bahn zwischen Vettelhoven und Gelsdorf.

Die Grünen sehen dringenden Informationsbedarf, inwieweit und in welchem Umfang die im Auftrag der Deutschen Bahn begonnene Baumaßnahme weitergeführt werden soll, da das bisherige Vorgehen auf Bauherrenseite nicht konform mit den gesetzlichen Vorgaben war.
Die Grünen bitten daher dringend um ausführliche Informationen in dieser Angelegenheit.

Anfang August wurde auf einem bis dahin als Ackerfläche genutzten Gelände mit Bodenaushub und Einbau von Bauschutt-Recycling-Material für die Errichtung einer Bauschutt-Recycling-Anlage begonnen. Da aber für diese Baumaßnahme keinerlei Genehmigungen vorlagen, sprach die Kreisverwaltung 4. August für diese Baumaßnahme einen sofortigen Baustopp aus (Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 10.08.2023). Seitdem fanden auf dem Gelände bis auf eine geforderte Wiederherstellung eines Entwässerungsgrabens keine Arbeiten mehr statt.

In einem Artikel der Rheinzeitung vom 28.09.2023 war zu lesen, dass die Kreisverwaltung bereits erklärt hätte, dass dieser Baustopp aufgrund geänderter Pläne der Deutschen Bahn hinfällig sei. Nach der aktuellen Planung solle auf dem Gelände jetzt eine Lagerstätte für Baustoffe wie Sand und Kies errichtet werden. Eine Anzeige einer solchen Baumaßnahme oder eine Beteiligung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sei aber bisher nicht erfolgt. Auch eine offizielle Pressemitteilung seitens der Kreisverwaltung liegt bisher nicht vor.

Gemäß den nachfolgenden Informationen von Herrn Gutzmer, Diplom-Geologe mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich Gebäuderückbau und Altlastenuntersuchungen, kann hier trotzdem nicht ohne Genehmigung weiter gebaut werden.

Aufgrund der in der Landesbauordnung (LBO) vorgegebenen Regelungen ist auch bei einem Lagerplatz, der als „Bauliche Anlage“ gemäß LBO (§2 (1) 2.) gilt, eine vollumfängliche Baugenehmigung erforderlich.

Die Voraussetzungen für „genehmigungsfreies Vorhaben“ (§62 LBO) oder für ein nicht genehmigungspflichtiges Verfahren im „Freistellungsverfahren“ (§ 67 LBO) oder für ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ (§ 66 LBO) liegen nicht vor.
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich um ein „Genehmigungsbedürftiges Verfahren (§ 61 LBO) handelt, für das zunächst ein Bauantrag mit allen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen ist. Dies ist von der Gemeindeverwaltung mit einer Stellungnahme der Gemeindeverwaltung an die Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten.

Es ist zudem zunächst zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt die Vorgaben erfüllt, nach denen das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) zulässig ist.

Weiterhin liegen noch keine Informationen darüber vor, ob für das eingebaute Bauschutt-Recyclingmaterial die Einhaltung der für diesen Einbauort erforderlichen Anforderungen (voraussichtlich Recyclingklasse RC1) nach Ersatzbaustoffverordnung nachgewiesen wurden. Da dieses Material jetzt bereits seit über zwei Monaten der Witterung und damit gegebenenfalls der Auswaschung von Schadstoffen ausgesetzt ist, wird auch hier seitens der Grünen dringender Klärungsbedarf gesehen.

Ungeklärt ist auch noch die Begründung, warum ein solcher Lagerplatz weitab von dem vorgesehenen Einsatzbereich errichtet werden soll, von dem aus das dort gelagerte Material über nicht für den Schwerlastverkehr geeignete Straßen ins Ahrtal transportiert werden muss. Im Ahrtal selbst müssten geeignetere Flächen zu finden sein, zu denen die Baustoffe über die bis westlich Walporzheim vorhandene Eisenbahnstrecke umweltschonend zum Beispiel bis 4 km an Dernau heran transportiert werden könnten. Dem stehen nach einem Transport per LKW nach Gelsdorf weitere 8 km und über 100 Höhenmeter für einen Transport von Gelsdorf nach Dernau gegenüber.

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