In Deutschland besteht gegenwärtigen Prognosen zufolge mit schätzungsweise etwa 250.000-300.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030 ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum1,2. Gleichzeitig gilt es, den damit einhergehenden Ressourcen-, Energie- und Flächenverbrauch im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes3 möglichst zu begrenzen bzw. zu minimieren.
Wie viele Kommunen steht auch Bad Neuenahr-Ahrweiler vor der Herausforderung, dass bezahlbarer, lebensphasengerechter und umweltverträglicher Wohnraum fehlt und die energetische Sanierung des Wohngebäudebestandes gemessen an den Zielen der Energiewende zu langsam vorankommt. Wenn es um die Schaffung von neuem Wohnraum geht, ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch infolge der Auswirkungen der Flutkatastrophe im Sommer 2021 mit besonderen Herausforderungen insbesondere hinsichtlich des Klima- und Flächenschutzes, der Klimaanpassung sowie der demografischen Entwicklung der Bevölkerung und den damit verbundenen Zielkonflikten konfrontiert.
Als zentraler Hebel zur Einsparung von Ressourcen sowie zur Ausgestaltung nachhaltiger Baustrategien zum sozial und ökologisch passgenauen Wohnen kann die Implementierung von Erkenntnissen, Instrumenten und Methoden aus der Suffizienzforschung erachtet werden4. Unter der Prämisse der Suffizienz als komplementäre Ergänzung zur energetischen Ertüchtigung wird die optimale Ausnutzung bzw. Anpassung des Gebäude- und Wohnungsbestandes prioritär umgesetzt. Dies kann durch organisatorische und / oder bauliche Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung und Schaffung neuer, passgenauer Wohneinheiten im Bestand erfolgen. Dies kann auch die Ermöglichung neuer Wohnformen für unterschiedliche Lebensphasen und neue Formen des Zusammenlebens beinhalten. In Bestandsgebäuden können bauliche Maßnahmen durch Teilung von Wohneinheiten, Dachgeschossausbau, Aufstockung, An- und Umbauten erfolgen. Des Weiteren ist die Umnutzung von gewerblichen, öffentlichen oder kirchlichen Gebäuden zu Wohngebäuden eine Option. Auf der Ebene der Stadtentwicklung sind die dreifache Innenentwicklung (Baulückenschluss, Nutzung von Konversionsflächen, Ersatzneubauten mit höherer Dichte) und Ergänzungsbauten mit kleinen, altersgerechten Wohneinheiten oder Mehrgenerationen-Häuser zu prüfende Ansätze und Strategien.
Vor diesem Hintergrund lädt der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen Bad Neuenahr-Ahrweiler für Donnerstag, den 19.02.2026 von 19:30 bis ca. 21:00 Uhr ganz herzlich zu einem Fachvortrag zum Thema „Zukunftsgerechtes Bauen und Wohnen in Bad Neuenahr-Ahrweiler“ mit anschließender gemeinsamer Diskussionsrunde ins Bethel Hotel zum Weinberg (Hauptstraße 62, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) ein. Als externen Referenten konnten wir Dr. Lars-Arvid Brischke vom ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung aus Berlin5 gewinnen, der bereits seit vielen Jahren in der Suffizienzforschung sowohl auf bundesweiter als auch kommunaler Ebene aktiv ist.
Die Veranstaltung ist parteiübergreifend angelegt, neben Vertreter*innen aus der Verwaltung und interessierten Bürger*innen sollen auch weitere lokale Stakeholder (politische Gremien, Architekten, Wohnungswirtschaft etc.) beteiligt werden.
Bei Interesse wird um formlose Anmeldungen per E-Mail bis zum 18.01.2026 an bad-neuenahr-ahrweiler@gruene-aw.de gebeten. Bei sonstigen Fragen oder Anmerkungen zur Veranstaltung kommt jederzeit gern auf uns zu.
Herzliche Grüße aus dem Ortsvorstand Bündnis 90 / Die Grünen Bad Neuenahr-Ahrweiler
Judith Velten, Benjamin Görler, Andreas Owald, Birgit Schneider, Dominik Hering, Lars Marquardt, Lorina Holterhoff, Paul Josef Sieger und Uwe Eikmeier
1https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/wohnungsmarktprognose/prognose/01-prognose.html?pos=1; letzter Zugriff am 07.12.2025.
2https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2024/IW-Report_2024_Regionale-Wohnungsbedarfe.pdf; letzter Zugriff am 07.12.2025.
3Vgl. hierzu u. a. nationale sowie sektorspezifische Klimaschutzziele des Bundes nach Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist.
4Vgl. bspw. https://www.ifeu.de/podcast/ (Folge #15, letzter Zugriff am 07.12.2025) sowie https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/neue-suffizienzstrategie-beim-bauen-der-stadt-karlsruhe; letzter Zugriff am 07.12.2025.
5S. https://www.ifeu.de/team/detail/dr-lars-arvid-brischke; letzter Zugriff am 07.12.2025.
